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10 Gründe für ein Zwischenzeugnis


Verlangen Sie von Zeit zu Zeit ein Zwischenzeugnis. Ein positiv formuliertes Zwischenzeugnis entkräftet ein weiteres, eventuell schlechteres Zwischen- oder Schlusszeugnis.

In der Schweiz braucht es keinen triftigen Grund, um ein Zwischenzeugnis verlangen zu können. Grundsätzlich verlangt man dann ein Zwischenzeugnis, wenn ein Ereignis ansteht. Folgende Ereignisse sind gute Gründe ein Zwischenzeugnis anzufordern.

1. Absicht Stellenwechsel Ein potentieller zukünftiger Arbeitgeber interessiert sich in der Regel in erster Linie für Ihre derzeitigen Tätigkeiten sowie über eine zeitnahe Bewertung über Ihre Person. Es ist vorteilhaft, alle Unterlagen bei einer Bewerbung beisammen zu haben. Es erspart dem Stellenausschreiber Rückfragen.

2. Aktuelle Leistungsbeurteilung

Führt Ihr Unternehmen keine schriftlichen Leistungsbeurteilungen und Stellenbeschriebe? Dann ist es sinnvoll ab und an ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Ein Zwischenzeugnis spiegelt Ihre Leistung sowie Ihr Verhalten wider und zeigt Ihre gegenwärtigen Tätigkeiten im Betrieb auf.

Ihr Unternehmen führt schriftliche Leistungsbeurteilungen und Stellenbeschriebe? Ein Zwischenzeugnis ist eine Urkunde, welche gegen aussen Ihre Leistung und Ihre Tätigkeiten aufzeigt. Hier gilt: Eine gute Bewertung im Unternehmen sollte auch ein gutes Zwischenzeugnis ergeben.

3. Bevorstehender Vorgesetztenwechsel

Es besteht keine Sicherheit, dass das zukünftige Arbeitsverhältnis mit Ihrem neuen Vorgesetzten genauso gut sein wird, wie mit dessen Vorgänger. Gepflogenheiten können sich dadurch ändern. Ein Zwischenzeugnis verschafft Klarheit über Ihre jetzige Leistung.

4. Interner Wechsel (Versetzung)

Sie werden einen neuen Vorgesetzten und allenfalls neue Aufgaben erhalten. Ab diesem Zeitpunkt werden Ihre Leistung und Ihr Verhalten von Grund auf neu beurteilt.

5. Anstehende Aus- oder Weiterbildung

Sie planen eine Aus- oder Weiterbildung? Dies führt oftmals zu Fehltagen oder Änderungen des Arbeitspensums, was wiederum zu einer Aufgabenumverteilung führen kann. Dadurch können Unstimmigkeiten im Unternehmen entstehen.

6. Beförderung

Bei einer Beförderung erhalten Sie in der Regel neue Aufgaben, einen neuen Titel und manchmal auch einen höheren Rang. Sie werden ab diesem Zeitpunkt aus neuen Blickwinkeln beurteilt.

7. Schwangerschaft

Nach Niederkunft kommt oftmals das Bedürfnis eines Elternteils auf, seine Vollzeitstelle in eine Teilzeitstelle umzuwandeln. Das Unternehmen muss dann in der Regel eine Aufgabenumverteilung vornehmen. Es kann aber auch dazu führen, dass der Betrieb das Arbeitsverhältnis mit Ihnen auflösen wird.

8. Geplanter Militär- oder Zivildienst Sie werden nun vermutlich länger von der Arbeit abwesend sein. In der Zwischenzeit werden Ihre Aufgaben zwangsläufig umverteilt. Es besteht die Möglichkeit, dass sich bei Ihrer Rückkehr die Aufgaben ändern werden.

9. Einige Jahre im Unternehmen Sie sind nun einige Jahre im Unternehmen tätig? Es ist durchaus angebracht, alle paar Jahre einen aktuellen Zwischenstand zu Ihrer Person und Ihren derzeitigen Aufgaben festzuhalten. Beurteilungen geschehen oftmals zeitnah. Ihrem Vorgesetzten wird es einfacher fallen, sich an die letzten zwei bis drei Jahre zu erinnern, als beispielsweise an die letzten zehn Jahre.

10. Anstehende Unternehmensänderungen (Konkurs, Reorganisationen, Umstrukturierungen, Übernahmen)

Stehen in Ihrem Unternehmen grundlegende Änderungen an? In diesem Fall ist es sehr empfehlenswert, ein Zwischenzeugnis zu verlangen. Auch wenn Ihre Zukunft im Unternehmen gesichert ist, kann sich Einiges für Sie ändern.

Sind Sie schon einige Jahre ohne Zwischenzeugnis unterwegs oder steht bei Ihnen in Ihrer Organisation eine Veränderung an? Mein Tipp: Verlangen Sie ein Zwischenzeugnis, um Ihre Bewerbungsunterlagen aktuell zu halten. Ein gutes Zwischenzeugnis hat nur Vorteile für Ihren weiteren beruflichen Weg.

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